Bundessozialgericht bestätigt Auffassung der LINKEN
Mittwoch, den 28. Januar 2009Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts zu den Kinderregelsätzen bei Hartz IV erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping: Das Bundessozialgericht hat zwar nicht die konkrete Höhe der Kinderregelsätze diskutiert, aber die Art und Weise wie sie festgelegt wurden, als verfassungswidrig bezeichnet.
